- Geburtenanzeige
- Sterbefall
- Personenstandsurkunden (z.B. Geburtsurkunden, Heiratsurkunden und Sterbeurkunden)
- Staatsbürgerschaftswesen, -nachweis
- Eheschließung, Trauungen (Ermittlung der Ehefähigkeit)
Zuständig für sämtliche Standesamts- und Staatsbürgerschaftsagenden ist der Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverband Grieskirchen.
Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverband Grieskirchen
Uferstraße 14, 4710 Grieskirchen
standesamt@grieskirchen.at
Tel.: 07248/62255-61 oder 07248/62255-62, Fax: 07248/62255-64
www.grieskirchen.at/standesamtsverband
Eheschließung:
Bitte mitbringen:
- Amtlichen Lichtbildausweis
- Geburtsurkunde,
- Staatsbürgerschaftsnachweis,
- Heiratsurkunden von Vorehen,
- Urkunde zur Führung eines akademischen Grades
- Nachweise über die Auflösung der Vorehen (Scheidungsbeschlüsse, Sterbeurkunden)
- Geburtsurkunden aller gemeinsamen vorehelichen Kinder
- Meldenachweise
- (weitere Urkunden und Nachweise werden, insbesondere bei nicht-österreichischen Staatsbürgern, je nach Sachlage vorzulegen sein)
- Gebühren sind je nach Ort und Zeit der Eheschließung verschieden
- sämtliche Daten (Geburt, Staatsbürgerschaft, Vorehen, usw.) müssen im ZPR/ZSR erfasst sein od. gegebenenfalls nacherfasst werden was teilweise einige Wochen dauern kann - daher bitte zeitgerecht mit dem Standesamt in Verbindung setzen !!
Geburtenanzeige:
Wird bei einer Hausgeburt üblicherweise von einer Hebamme oder einem Arzt erstattet.
Folgende Urkunden sind dem Geburtsstandesamt vorzulegen:
- Geburtsurkunde beider Elternteile,
- Staatsbürgerschaftsnachweise beider Elternteile
- Heiratsurkunde der Eltern
- Meldenachweise beider Elternteile
- allenfalls weitere vorzulegende Unterlagen können vom Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverband eingefordert werden
Sterbefall:
Die Meldung eines Sterbefalles wird üblicherweise von einem nahen Angehörigen gemacht. Bitte mitbringen:
- Geburtsurkunde des Verstorbenen,
- Staatsbürgerschaftsnachweis,
- falls verheiratet: Heiratsurkunde,
- falls die Ehe bereits wieder aufgelöst wurde: Sterbeurkunde, Scheidungsbeschluß
- Meldenachweis des Verstorbenen
- Totenbeschauschein des Gemeindearztes
Beim Standesamt fallen derzeit üblicherweise € 76,70 Totenbeschaugebühr, € 9,30 an Gebühren für die Ausstellung von einer Sterbeurkunde an.
Für die Aufbahrung in der Gemeindeeigenen Aufbahrungshalle falle folgende Gebühren an:
- Aufbahrung einer Leiche bis zu 4 Tagen .............................. € 115,--
- für jeden weiteren Tag...... ...................................................... € 16,--
- Aufbahrung es Kindes bis zum Alter von 6 Jahren ............. € 92,--
- für die Aussegnung bzw. Verabschiedung einer Leiche ... € 92,--
Staatsbürgerschaftswesen, -nachweis:
Bitte mitbringen - falls Daten noch nicht im ZSR erfasst sind:
- Geburtsurkunde des Ansuchenden
- Staatsbürgerschaftsnachweis des Vaters oder der Mutter (bei unehelichem Kind den Staatsbürgerschaftsnachweis der Mutter)
- Heiratsurkunde der Eltern