Standesamt

  • Geburtenanzeige
  • Sterbefall
  • Personenstandsurkunden (z.B. Geburtsurkunden, Heiratsurkunden und Sterbeurkunden)
  • Staatsbürgerschaftswesen, -nachweis
  • Eheschließung, Trauungen (Ermittlung der Ehefähigkeit)


Zuständig für sämtliche Standesamts- und Staatsbürgerschaftsagenden ist der Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverband Grieskirchen.

Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverband Grieskirchen

Uferstraße 14, 4710 Grieskirchen

standesamt@grieskirchen.at 

Tel.: 07248/62255-61 oder 07248/62255-62,  Fax: 07248/62255-64

www.grieskirchen.at/standesamtsverband


Eheschließung:

Bitte mitbringen:

  • Amtlichen Lichtbildausweis
  • Geburtsurkunde,
  • Staatsbürgerschaftsnachweis,
  • Heiratsurkunden von Vorehen,
  • Urkunde zur Führung eines akademischen Grades
  • Nachweise über die Auflösung der Vorehen (Scheidungsbeschlüsse, Sterbeurkunden)
  • Geburtsurkunden aller gemeinsamen vorehelichen Kinder
  • Meldenachweise
  • (weitere Urkunden und Nachweise werden, insbesondere bei nicht-österreichischen Staatsbürgern, je nach Sachlage vorzulegen sein)
  • Gebühren sind je nach Ort und Zeit der Eheschließung verschieden
  • sämtliche Daten (Geburt, Staatsbürgerschaft, Vorehen, usw.) müssen im ZPR/ZSR erfasst sein od. gegebenenfalls nacherfasst werden was teilweise einige Wochen dauern kann - daher bitte zeitgerecht mit dem Standesamt in Verbindung setzen !!

Geburtenanzeige:

Wird bei einer Hausgeburt üblicherweise von einer Hebamme oder einem Arzt erstattet.

Folgende Urkunden sind dem Geburtsstandesamt vorzulegen:

  • Geburtsurkunde beider Elternteile,
  • Staatsbürgerschaftsnachweise beider Elternteile
  • Heiratsurkunde der Eltern
  • Meldenachweise beider Elternteile
  • allenfalls weitere vorzulegende Unterlagen  können vom Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverband eingefordert werden

Sterbefall:

Die Meldung eines Sterbefalles wird üblicherweise von einem nahen Angehörigen gemacht. Bitte mitbringen:

  • Geburtsurkunde des Verstorbenen,
  • Staatsbürgerschaftsnachweis,
  • falls verheiratet: Heiratsurkunde,
  • falls die Ehe bereits wieder aufgelöst wurde: Sterbeurkunde, Scheidungsbeschluß
  • Meldenachweis des Verstorbenen
  • Totenbeschauschein des Gemeindearztes

Beim Standesamt fallen derzeit üblicherweise € 76,70 Totenbeschaugebühr, € 9,30 an Gebühren für die Ausstellung von einer Sterbeurkunde an.
Für die Aufbahrung in der Gemeindeeigenen Aufbahrungshalle falle folgende Gebühren an:

  • Aufbahrung einer Leiche bis zu 4 Tagen .............................. € 115,--
  • für jeden weiteren Tag...... ...................................................... €   16,--
  • Aufbahrung es Kindes bis zum Alter von 6 Jahren .............  €   92,--
  • für die Aussegnung bzw. Verabschiedung einer Leiche ...   €   92,--

Staatsbürgerschaftswesen, -nachweis:

Bitte mitbringen - falls Daten noch nicht im ZSR erfasst sind:

  • Geburtsurkunde des Ansuchenden
  • Staatsbürgerschaftsnachweis des Vaters oder der Mutter (bei unehelichem Kind den Staatsbürgerschaftsnachweis der Mutter)
  • Heiratsurkunde der Eltern

Zuständig