Gemeinde Aistersheim
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Voraussetzung für die Haltung eines Hundes ist die Vollendung des 16. Lebensjahres sowie die körperliche und geistige Eignung. Erfüllt man diese Vorgaben, dann steht der Anschaffung eines vierbeinigen Freunds nichts mehr im Wege. Vom neuen Mitbewohner sollte aber auch der "Rest der Welt" erfahren. Deshalb muss er, sobald er 12 Wochen alt ist, binnen 3 Tagen bei der Hauptwohnsitzgemeinde angemeldet werden.
Diese Meldung hat zu enthalten:
> Name und Hauptwohnsitz des Hundehalters oder der Hundehalterin> Rasse, Farbe, Geschlecht und Alter des Hundes> Chipnummer> Name und Hauptwohnsitz jener Person, die den Hund zuletzt gehalten hat
Beizuschließen sind dieser Meldung:
> der geforderte Sachkundenachweis> Haftpflichtversicherungsnachweis mit Mindestdeckungshöhe von 725.000 Euro> Registrierungsbestätigung in der Heimtierdatenbank
! Der Sachkundenachweis ist VOR Anschaffung eines Hundes zu absolvieren!
Die Hundesteuer (jährlich im März zu entrichten) beträgt in der Gemeinde Aistersheim lt. Verordnung vom 13. Dezember 2024:
a) für Wachhunde und Hunde, die zur Ausübung eines Berufes oder Erwerbes notwendig sind je Hund € 30,00
b) für jeden sonstigen Hund, je Hund € 50,00
Kosten für Hundemarke: € 4,00
NEU ist, dass jede:r Hundehalter:in eine tierärztliche Bestätigung vorlegen muss.
NEU ist, dass Hundehalter:innen mit großen Hunden bei Neuanmeldung künftig den Nachweis der bestandenen Alltagstauglichkeitsprüfung (ATP) vorlegen müssen.
NEU ist, dass die ATP für Hundehalter:innen von Hunden spezieller Rassen verpflichtend ist, sowie Leinen- und Maulkorbpflicht im öffentlichen Raum besteht.
Wird bei Neuanmeldungen keine Tierarztbestätigung vorgelegt, so muss der Halter mit seinem Hund (egal welche Rasse!) verpflichtend die ATP absolvieren und den Nachweis vorlegen. Eine Nicht-Beachtung zieht die Einleitung eines Strafverfahrens nach sich und ist mit einer Geldstrafe von bis zu 7.000,00 Euro bedroht.
Was ist ein "großer Hund"?
Ein ausgewachsener Hund mit einer Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder einem Gewicht von mindestens 20 kg (40:20 Regel).
Unter sichermithund.at findet man Wissenswertes zum Thema "Hundehaltung und neues OÖ Hundehaltegesetz 2024". Bei Fragen bzw. Unsicherheiten - egal ob vor der geplanten Hundeanschaffung oder wenn bereits ein Vierbeiner im Haus ist - bietet diese Homepage einen einfachen und schnellen Überblick auf viele Fragen.