Gemeinde Aistersheim
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Voraussetzung für die Haltung eines Hundes ist die Vollendung des 16. Lebensjahres sowie die körperliche und geistige Eignung. Erfüllt man diese Vorgaben, dann steht der Anschaffung eines vierbeinigen Freunds nichts mehr im Wege. Vom neuen Mitbewohner sollte aber auch der "Rest der Welt" erfahren. Deshalb muss er, sobald er 12 Wochen alt ist, binnen 3 Tagen bei der Hauptwohnsitzgemeinde angemeldet werden.
Diese Meldung hat zu enthalten:
> Name und Hauptwohnsitz des Hundehalters oder der Hundehalterin> Rasse, Farbe, Geschlecht und Alter des Hundes> Chipnummer> Name und Hauptwohnsitz jener Person, die den Hund zuletzt gehalten hat
Beizuschließen sind dieser Meldung:
> der geforderte Sachkundenachweis> Haftpflichtversicherungsnachweis mit Mindestdeckungshöhe von 725.000 Euro> Registrierungsbestätigung in der Heimtierdatenbank
! Der Sachkundenachweis ist VOR Anschaffung eines Hundes zu absolvieren!
Die Hundesteuer (jährlich im März zu entrichten) beträgt in der Gemeinde Aistersheim lt. Verordnung vom 13. Dezember 2023:
a) für Wachhunde und Hunde, die zur Ausübung eines Berufes oder Erwerbes notwendig sind je Hund € 20,00
b) für jeden sonstigen Hund, je Hund € 50,00
Kosten für Hundemarke: € 4,00