Der Bürgermeister (bzw. der zuständige Gemeindebeamte) hat nach Abschluss jedes Haushaltsjahres (Rechnungsjahres) über die gesamte Gebarung der Gemeinde den Rechnungsabschluss (RA) zu erstellen und diesen unverzüglich - spätestens jedoch 4 Monate nach Ablauf des Haushaltsjahres - dem Gemeinderat vorzulegen. Der RA ist so zeitgerecht zu beschließen, dass er spätestens 5 Monate nach Ablauf des Haushaltsjahres der Aufsichtsbehörde zur Kenntnis gebracht werden kann.
Die Form und Gliederung des RA bestimmen sind nach den auf Grund des Finanz-Verfassungsgesetzes 1948 erlassenen Vorschriften und Richtlinien (vor allem nach der GemHKRO und der VRV). Der Rechnungsabschluss einer Gemeinde umfasst im Wesentlichen den Kassenabschluss, die Haushaltsrechnung sowie die Vermögens- und Schuldenrechnung. Die Beschlussfassung des RA durch den Gemeinderat hat jedenfalls in öffentlicher Sitzung zu erfolgen. Die Grundlage für die Beschlussfassung bildet der erstellte Bericht des Prüfungsausschusses.
Seit dem Jahr 1978 konnte der der ordentliche Haushalt der Gemeinde Aistersheim stets ausgeglichen werden. Speziell in den 90er-Jahren konnten sehr große Überschüsse erwirtschaftet werden. Grund hiefür waren die Einnahmen aus der Getränkesteuer durch die Rastanlage Aistersheim an der Innkreis Autobahn A 8. Leider sprudelt diese Einnahmequelle durch die Abschaffung der Getränkesteuer wegen EU-Widrigkeit seit 1998 nur mehr in vermindertem Ausmaß (Ausgleichszahlungen über den Finanzausgleich im Wege der Abwicklung der Ertragsanteile - etwa 75 % der Direkteinnahmen aus der Getränkesteuer).
Im Finanzjahr 2015 konnte der Ordentliche Haushalt wie immer ausgeglichen werden, an Vorhaben des Außerordentlichen Haushaltes konnten auch Zuführungen in Höhe von etwa € 180.000 getätigt werden.
Gründe für die sehr positive Entwicklung des Gemeindehaushaltes 2015 waren das sehr niedrige Zinsniveau, steigende Einnahmen bei den Ertragsanteilen, aber auch zahlreiche Ausgabeneinsparungen in verschiedenen Bereichen. Auch im Jahr 2016 wird wieder ein ausgeglichener Haushalt erwartet, obwohl die Zuführungen an Vorhaben des AOHH wesentlich geringer ausfallen werden als im Vorjahr.
Die Gemeinde hat nur Schulen aus dem Kanalbau, die wegen der Kanalsanierung im Ort Aistersheim in den Jahren 2015 und 2016 ansteigen werden. Wegen der niedrigen Sollzinsen für die Darlehen und der gewährten Annuitätenzuschüsse der Kommunalkredit besteht keine große Belastung des Ordentlichen Haushaltes.