Örtliche Raumordnung

Raumordnung im Sinne des OÖ. Raumordnungsgesetzes (ROG) bedeutet, den Gesamtraum und seine Teilräume vorausschauend planmäßig zu gestalten und die bestmögliche Nutzung und Sicherung des Lebensraumes im Interesse des Gemeinwohles zu gewährleisten.

Zu diesem Zweck liegt am Gemeindeamt Aistersheim ein Örtliches Entwicklungskonzept sowie ein Flächenwidmungsplan auf. Beide wurden in der Sitzung des Gemeinderates vom 18. März 2002 beschlossen und sind seit 20. Juni 2002 rechtskräftig.

Mit Stand 11.2.2016 gab es insgesamt 19. Änderungen des rechtskräftigen Flächenwidmungsplanes.

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