Die Abschreibung und die Zuschreibung von Grundstücken oder Grunstücksteilen vom oder zum Gutsbestand einer Grundbuchseinlage sowie die Teilung oder Vereinigung von Grundstücken im Gutsbestand einer Grundbuchseinlage bedürfen bei Grundstücken, die zu einem im Grundbuch ersichtlich gemachten Bauplatz gehören oder bebaut sind einer Bewilligung der Baubehörde.
Benötigte Unterlagen:
- Vermessungsplan (vierfache Ausführung)
- schriftliches Ansuchen