Der (überarbeitete) Flächenwidmungsplan Nr. 3 für das Gebiet der Gemeinde Aistersheim wurde vom Gemeinderat in seiner Sitzung vom 18. März 2002 beschlossen und ist seit 20. Juni 2002 rechtskräftig. Mittlerweilen wurden mehrere Änderungen durchgeführt.
Der Flächenwidmungsplan liegt - zusammen mit dem Örtlichen Entwicklungskonzept (ÖEK) - während der Amtsstunden beim Gemeindeamt Aistersheim zur Einsicht für jedermann auf.